Der KDSF – Standard für Forschungsinformationen in Deutschland

Willkommen auf der Webseite zum KDSF – Standard für Forschungsinformationen in Deutschland. Hier können Sie sich umfassend über den KDSF sowie das Forschungsberichtswesen im deutschen Wissenschaftssystem informieren und zu diesen Themen mit der Kommission für Forschungsinformationen in Deutschland (KFiD) in den Austausch treten.

Der Webauftritt präsentiert den KDSF und umfasst darüber hinaus eine umfassende Dokumentation bestehender Anwendungsfälle bzw. Nutzungskontexte von Forschungsinformationen.

Mit Version 2.0 hat die KFiD den KDSF im Jahr 2025 von einem reinen Berichtsstandard zu einem Berichts- und Datenstandard umgestellt, der für die Nutzerinnen und Nutzer verschiedene und selektive Zugänge zu dem komplexen Regelwerk bietet. Mit der im Juli 2026 veröffentlichten Version 2.1 schließlich hat die KFiD auch zentrale inhaltliche Weiterentwicklungsdesiderate umgesetzt.

1. Wozu und für wen wurde der KDSF entwickelt?

Der KDSF – Standard für Forschungsinformationen in Deutschland soll den Umgang mit Forschungsinformationen harmonisieren. Diese umfassen (Meta-)Angaben über zentrale Leistungsprozesse von Forschung und ihre Ergebnisse, wie etwa Angaben zu (wissenschaftlichem) Personal, zu Projekten, Publikationen oder Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Weiterlesen

Der KDSF gibt zum einen Leitplanken für die Forschungsinformationsverarbeitung in datenbereitstellenden Organisationen (Hochschulen und Forschungseinrichtungen) – über Empfehlungen zu den Inhalten und Definitionen zu verarbeitender Forschungsinformationen.

Zu anderen soll er Abfragen und Nutzungen dieser Forschungsinformationen harmonisieren, welche oftmals in aggregierter Form z. B. in Berichten oder Außendarstellungen, als Grundlage für Förderungsanträge oder die amtliche Statistik benötigt werden. Informations- und berichtsabfragende Organisationen – wie etwa Wissenschaftsministerien, statistische Ämter, der Wissenschaftsrat, die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz, Förderorganisationen, aber auch Leitungen sowie die Verwaltung von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen – fragen Forschungsinformationen zu vielfältigen Anlässen ab. Dies umfasst die Berichtslegung zu Rechenschaftszwecken und weiteren Steuerungsanlässen, wie Evaluation, die Außendarstellung oder die Vernetzung über Webseiten oder Portale.

2. Wozu benötigt man einen Standard für Forschungsinformationen?

Die Erfassung von Forschungsinformationen ist aufwändig und fehleranfällig. Informationsbereitstellende Organisationen bzw. einzelne Wissenschaftler/-innen werden mit einer Vielzahl von Abfragen konfrontiert, die zwar ähnliche Informationsinteressen aufweisen, aber inhaltlich so verschieden sind, dass sie einen enormen Aufwand für die Erhebung und Bereitstellung der Informationen zeitigen. Weiterlesen

Eine Reihe von informationsbereitstellenden Organisationen setzt deshalb auf den Aufbau und Betrieb von Forschungsinformationssystemen (FIS), die es ermöglichen, die relevanten Informationen aus unterschiedlichen datenführenden Systemen an zentraler Stelle zusammenzubringen. Viele der Forschungsinformationen sind bereits in einrichtungsinternen Systemen der Personal- oder Drittmittelverwaltung enthalten, in institutionellen Repositorien oder in Datenbanken Dritter (wie z. B. Publikationsdatenbanken). Der KDSF bietet hier Leitplanken zur Frage, welche Informationen im institutionellen FIS oder in anderen Systemen hinterlegt werden sollten, um auskunftsfähig über die eigene Forschung zu sein.

Informationsabfragende Organisationen und Instanzen wiederum benötigen qualitativ hochwertige und aussagekräftige Forschungsinformationen (meist im Aggregat über die gesamte Forschungseinrichtung oder für einzelne Organisationseinheiten oder Fächer) als Grundlage für die Forschungsberichterstattung oder die Evaluation von Forschung. Neben der Frage,

  • über welche Abfragen sich verschiedene Aspekte von Forschung quantitativ erfassen und beschreiben lassen, müssen informationsabfragende Einrichtungen antizipieren,
  • ob und in welcher Form diese Informationen bei den informationsbereitstellenden Organisationen vorliegen.

Der KDSF als Forschungsinformationsstandard in Verbindung mit einer umfangreichen Dokumentation bestehender Berichts- und Verwendungskontexte von Forschungsinformationen als Referenzbeispiele bietet vor diesem Hintergrund eine hilfreiche Orientierung.

3. Wie ist der KDSF 2.x aufgebaut?

Der KDSF wurde im Jahr 2024 umfassend überarbeitet mit dem Anspruch, einerseits eine Referenz für das Forschungsinformationsmanagement in Hochschulen und Forschungseinrichtungen und andererseits flexible Leitplanken für die Gestaltung von Informationsabfragen, Berichten über Forschung sowie die Darstellung von Forschungsinformationen nach außen zu bieten. Weiterlesen

Seit Version 2.0 besteht der KDSF-Standard aus verschiedenen Komponenten: einem Basisdatenmodell, sogenannten Modulen sowie Referenzabfragen. Gegenwärtig liegt der KDSF als Version 2.1 vor – die Versionen des Standards sind an dieser Stelle dokumentiert.

Das Basisdatenmodell ist das komplette Nachschlagewerk zum KDSF. Es beschreibt ein Set von Basisdatenobjekten (wie z. B. Projekte, Programme, Infrastrukturen). Neben Angaben zu den jeweils zur Erhebung empfohlenen Eigenschaften, ihren Definitionen sowie Klassifikationen (z. B. zur Personalkategorie oder zur Drittmittelgeber-Kategorie) enthält das Basisdatenmodell auch Angaben zu den Verknüpfungen zwischen den Basisdatenobjekten sowie Empfehlungen für die Datenhaltung (wie z. B. die Einbeziehung von Identifikatoren).

Die Module fassen selektive Ausschnitte des Basisdatenmodells zusammen. Sie zeigen jeweils übersichtlich auf, welches ausgewählte Set an verknüpfbaren Basisdatenobjekten und Eigenschaften herangezogen wird, um zu spezifischen Aspekten (z. B. Projekte, Publikationen oder Beschäftigte) auskunftsfähig zu sein. Sie sind ein Vorschlag für Hochschulen und Forschungseinrichtungen für eine schrittweise Anwendung und Implementierung des KDSF im institutionellen Forschungsinformationsmanagement.

Die KDSF-Referenzabfragen enthalten Vorschläge für Informationsabfragen und die Berichtslegung über Forschung und Forschungsaktivitäten durch informationsabfragende Stellen oder Organisationen. Die KDSF-Referenzabfragen basieren auf dem Basisdatenmodell und den Modulen des KDSF und bilden die Kerndaten des KDSF in seiner ehemaligen Struktur (Versionen 1.0 bis 1.3) ab.

4. Wie verhält sich der KDSF zu bestehenden Berichtspflichten und Abfragen?

Berichtsabfragen und Nutzungskontexte für Forschungsinformationen sind so vielfältig wie die dahinterliegenden Informationsbedarfe der Nutzerinnen und Nutzer. Der KDSF kann einerseits weder alle Bedarfe abbilden bzw. antizipieren, noch will er die Bandbreite legitimer Abfragen begrenzen. So lassen sich bspw. – je nach Berichtsanlass – Forschungsprojekte über Listen, Summen oder sonstige Aggregate (wie z. B. Fördervolumina) beschreiben. Andererseits soll der KDSF mit einem Fokus auf die „Kerninformationen” Orientierung geben und Vorschläge für die Informationsverarbeitung spezifizieren, die eine möglichst große Nachnutzbarkeit einmal verarbeiteter Informationen in verschiedenen Nutzungskontexten möglich machen. Weiterlesen

Aus diesem Grund umfasst die Dokumentation des KDSF auch eine Reihe von Abgleichen mit verschiedenen regelmäßigen, öffentlich dokumentierten Berichts- und Forschungsinformationsabfragen (sogenannten Anwendungsfällen). Die Abgleiche weisen über eine Ampelkennzeichnung aus, ob und ggf. wie sich der KDSF für die einzelnen Abfrage bzw. Indikatoren des Anwendungsfalls nutzen lässt.

Falls eine Abfrage bzw. ein Anwendungsfall die Erhebung weiterer Eigenschaften oder Verknüpfungen bei bereits bestehenden Basisdatenobjekten notwendig macht, können diese Ergänzungen fakultativ bei der Baumdarstellung der Basisdatenobjekte eingeblendet werden (sogenannter KDSF+).

Die Übersichten der Basisdaten nach Anwendungsfällen sowie die Module nach Anwendungsfällen zeigen dementsprechend auf, welche Bestandteile des KDSF-Basisdatenmodells bzw. des KDSF+ für welche Anwendungsfälle benötigt werden. Dies ermöglicht den Nutzerinnen und Nutzern des KDSF eine Relevanzeinordnung der Komponenten des KDSF-Basisdatenmodells.

Diese systematische Einordnung und Dokumentation ist ferner Grundlage für die KFiD für eine informierte und an den Informationsbedarfen orientierte Weiterentwicklung des KDSF, um seine Relevanz und das Standardisierungspotential auch über künftige Weiterentwicklungen des KDSF zu steigern.

5. Welche Themen sind über den KDSF abgedeckt?

Die KDSF-Referenzabfragen, aber auch externe – mit dem Basisdatenmodell des KDSF kompatible – Anwendungsfälle bilden eine Reihe von Themen ab: Personalstrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, wissenschaftliche Qualifizierung, Geschlechteranteile, Internationalisierung, Kooperationen, Transfer, Verwertung geistigen Eigentums etc. Weiterlesen

Die Dokumentation nach Themen zeigt auf, welche Abfragen, Berichtsgrößen oder Indikatoren in den jeweiligen Anwendungsfällen bzw. den KDSF-Referenzabfragen enthalten sind und inwiefern sich das KDSF-Basisdatenmodell für die Abfragen heranziehen lässt. Damit erhalten datenabfragende Stellen oder Organisationen umfassende Vorschläge bzw. Orientierungshilfen für die Gestaltung KDSF-kompatibler Abfragen zu verschiedenen Themen.