Klassifikationen

Über die folgende Auswahl lassen sich die Klassifikationen und kontrollierten Listen des KDSF und weiterer Anwendungsfälle anzeigen. Die Systematiken des KDSF finden oftmals auch Anwendung in weiteren Anwendungsfällen oder lassen sich durch Mappings in die anwendungsfallspezifischen Klassifikationen überleiten. Die Liste der Klassifikationen lässt sich nach Anwendungsfall oder Basisdatum filtern.

KDSF  HPStat  PStat  GWK  EXU  HSI 
Hinweis(e):
Die Zuordnung zu Finanzarten ist Gegenstand der Hochschulfinanzstatistik des Statistischen Bundesamts (StBA) [Excel]
Die Zuordnung zu Drittmittelgebern ist Gegenstand des GWK-Indikatorenkatalogs, Anhang 5, S. 127ff. (Kapitel 1.2, 2.2, 2.3, 7.1) [PDF]
ID (KDSF 2.0)Bezeichnung (KDSF)Definition (KDSF)ID (KDSF 1.3)Signatur (Hochschulfinanzstatistik: Kameralistik / Doppik)Bezeichnung (Hochschulfinanzstatistik)Bezeichnung (GWK-Indikatorenkatalog)
DK-1Drittmittel EU und sonstige öffentliche internationale FörderorganisationenDr20
DK-1-1EUMittel, die von der Europäischen Kommission für die Forschung zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen Mittel des Rahmenprogramms und z.B. der Programme des European Research Council (ERC) oder des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).Dr95244 / 644EU (als Institution)EU
DK-1-2Sonstige öffentliche internationale FörderorganisationenZ.B. European Science Foundation (ESF), United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO), National Institute of Health (NIH), National Science Foundation (NSF) Dr96245 / 645Andere int. Organisationen (z. B. OECD, UN)Sonstige (inkl. Stiftungsmittel)
DK-2DFGUmfasst Mittel, die die DFG direkt und indirekt vergibt (inkl. Leibniz-Preis).Dr21
DFG
241a / 641aEinzelförderung (inkl. Programmpauschale aus dem Hochschulpakt)
241b / 641bKoordinierte Programme (inkl. Programmpauschale aus dem Hochschulpakt)
241c / 641cExzellenzstrategie (inkl. Programmpauschale gem. Verwaltungsvereinbarung)
241d / 641dWeitere und Sonstige Fördermaßnahmen
DFG
DK-3BundMittel des Bundes, d. h. der Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden (ohne Überlastprogramm, dem Graduierten- und Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie für die sonstige Förderung von Studenten).Dr22231 / 631Bund, d. h. Bundesministerien und deren nachgeordnete Behören (ohne Überlastprogramm, dem Graduierten- und Bundesausbildungsförderungs-gesetz sowie für die sontige Förderung von Studenten)Bund
DK-4BundesländerUmfasst Mittel von Ländern, d. h. Landesministerien und deren nachgeordneten Behörden. Mittel des Trägers bzw. des Trägers im jeweiligen Sitzland werden hingegen nicht hierunter gefasst.Dr23233 / 633Länder (für Lehr- und Forschungszwecke (ohne Mittel vom Träger der Hochschule, d. h. Landesministerien von anderen Bundesländern und deren nachgeordneten Behörden))Länder
DK-5Gewerbliche Wirtschaft und sonstige BereicheVon der gewerblichen Wirtschaft und sonstigen Bereichen für Forschungszwecke (ohne Einnahmen bzw. Erträgen für Materialprüfungen u. dgl., aus Veröffentlichungen, Gebühren, aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögensveräußerungen). Dr25248 / 648Gewerbliche Wirtschaft und sonst. Bereichen für Lehr- und Forschungszwecke (ohne Einnahmen für Materialprüfungen und dgl., aus Veröffentlichungen; Gebühren, aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögensveräußerungen)
Wirtschaft
KMU
Sonstige Wirtschaft
DK-6Sonstige Drittmittelgeber/-innenUmfasst Mittel von Stiftungen, sonstige öffentliche Mittel (z. B. Gemeinden, Gemeinde- und Zweckverbände, Bundesagentur für Arbeit), Hochschulfördergesellschaften aus dem Inland.Dr141
232 / 632Bundesagentur für Arbeit, soweit hieraus Personal mit Lehr- und Forschungsaufgaben finanziert wird
234 / 634Gemeinden, Gemeinde- und Zweckverbände für Lehr- und Forschungszwecke (d. h. ohne Erstattungen für Sportanlagen, Bibliotheken und dgl.)
235 / 635von sonstigen öffentlichen Bereichen (z. B. ERP, Lastenausgleichsfonds, Sozialversicherung, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Investitionsbanken, Sparkassen, Dt. Bundesbank)
246 / 646Hochschulfördergesellschaften aus dem Inland (z. B. DAAD, Alumni Clubs)
247 / 647Stiftungen u. dgl. aus dem Inland, d. h. öffentlich-rechtliche Stiftungen (z. B. Bundesstiftungen) sowie privatrechtl. Stiftungen (z. B. VW-Stiftung)
Sonstige (inkl. Stiftungsmittel)
DK-7Nicht erklärtFür diejenigen Mittel, die aus Rechtsgründen nicht dokumentiert werden dürfen. Sofern eine Förderung vertraulich bleiben muss, ist sie dem/der "Drittmittelgeber/-in" "Nicht erklärt" zuzuordnen.Dr134
DK-7-1Nicht erklärt (Private Mittelgeber/-innen)Dr135
DK-7-2Nicht erklärt (Öffentliche Mittelgeber/-innen)Dr136